Pronomen "es" (alle Funktionen)
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Quiz mit zufälligen Fragen aus dem Thema:
Erklärung:
Das Wort „es“ nimmt eine Sonderstellung ein. Es kann viele verschiedene Funktionen im Satz haben:
- Das „es“ fakultativ ist; das heißt, dass es weggelassen werden kann, wenn man den Satz umstellt. Beispiele mit „es“ werden blau, Beispiele ohne „es“ werden kurrent geschrieben.
1. Stilistisches „es“ am Beginn des Satzes:
a. „es“ als Platzhalter für das Subjekt. Das Subjekt kann besonders hervorgehoben werden, wenn man es nach dem Prädikat stellt. Da das Prädikat aber an 2. Position im Satz stehen muss, setzt man an die 1. Position das Wort „es“:
Es lief ein großer Bär im Park herum. = „Ein großer Bär“ ist das Subjekt, das betont werden soll. Daher steht es nach dem Prädikat „lief“. Weil der Satz „Lief ein großer Bär im Park herum.“ aufgrund der Regeln der Satzstellung nicht korrekt sein kann, muss das „es“ an die 1. Position gesetzt werden.
Variante bei veränderter Satzstellung: Ein großer Bär lief im Park herum.
b. „es“ kann an 1. Position in subjektlosen Passivsätzen stehen:
Es wurde lange über den Diebstahl diskutiert. = In diesem Satz gibt es kein Subjekt, daher wird „es“ als Subjekt eingesetzt.
Variante bei veränderter Satzstellung: Über den Diebstahl wurde lange diskutiert.
2. „es“ kann als Repräsentant eines Infinitiv- oder Nebensatzes stehen:
a. Vor einem Infinitivsatz: Ich mag es nicht, alles drei Mal sagen zu müssen.
Variante bei veränderter Satzstellung: Alles drei Mal sagen zu müssen, mag ich nicht.
b. Vor einem Nebensatz mit „dass“: Es war logisch, dass du schon wieder zu spät kommst.
Variante bei veränderter Satzstellung: Dass du schon wieder zu spät kommst, war logisch.
c. Vor einem indirekten Fragesatz mit „ob“: Es ist fraglich, ob Tante Frieda uns morgen besuchen kann.
Variante bei veränderter Satzstellung: Ob Tante Frieda uns morgen besuchen kann, ist fraglich.
d. Vor einem Relativsatz: Ich finde es interessant, was dein Chef zu deinem Antrag sagen wird.
Variante bei veränderter Satzstellung: Was dein Chef zu deinem Antrag sagen wird, finde ich sehr interessant.
- Das „es“ ist obligatorisch; das heißt, dass es nicht weggelassen werden kann. Beispiele werde kurrent geschrieben.
1. Das Personalpronomen „es“:
a. Als Subjekt: Das ist das Baby meines Bruders. Es ist schon vier Monate alt.
b. Als Akkusativobjekt: Dieses Kleid! Ist es nicht wunderschön?
c. Als Repräsentant für einen ganzen Satz: Stefan meint, dass die Sonne morgen scheint. Ich denke es auch.
d. Als Repräsentant für ein Adjektiv: Hältst du mich denn auch für arrogant? – Ja, denn du bist es wirklich.
2. „es“ in der Funktion als Nominativergänzung:
a. Als Subjekt bei Verben der Empfindung: es gefällt (mir), es geht (mir gut/schlecht/...), es ist (nett/gut/...), es friert (mich), es schmeckt, es riecht, etc...
b. Als Subjekt bei Redeeinleitung: es handelt sich um, es kommt darauf an, es gibt, etc...
c. Als Subjekt bei Verben zur Witterung: es regnet, es schneit, es hagelt, es stürmt, etc...
d. Als Subjekt bei Verben zu Geräuschen: es klingelt, es pfeift, es rauscht, etc...
e. „es“ beim Gleichsetzungsnominativ: Ich war es, die gerufen hat.